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Proximus
Versicherung

Unfallrente




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Vorraussetzung für die Leistung:
Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist unfallbedingt dauerhaft zu mindestens 50% beeinträchtigt (Invalide).
Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie vorraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann.
Leistung:
Die Unfallrente zahlen wir
bei bestehendem Anspruch rückwirkend vom Unfalltag an,
monatlich im Voraus und bei Fortdauer des Anspruches zeitlich unbegrenz - ein Leben lang.



Weitere Leistungsmerkmale sowie Ausschlüsse und Vertragsbausteine zeigen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch

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