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Unfallrente
Vorraussetzung für die Leistung:

 

Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist unfallbedingt dauerhaft zu mindestens 50% beeinträchtigt (Invalide).

Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie vorraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung  des Zustandes nicht erwartet werden kann.

Leistung:

Die Unfallrente zahlen wir

bei bestehendem Anspruch rückwirkend vom Unfalltag an,

monatlich im Voraus und bei Fortdauer des Anspruches zeitlich unbegrenz - ein Leben lang.

 

Weitere Leistungsmerkmale sowie Ausschlüsse und Vertragsbausteine zeigen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch

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