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Ausschlüsse

 

  • Geistes- oder Bewusstseinsstörung wegen Alkohol

  • vorsätzlich eine Straftat ausführt

  • Krieg ---> Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird ! (Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält)

  • Luftfahrtrisiko

  • Rennen mit Motorfahrzeugen

  • Kernenergie

 

Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen:

 

Gesundheitsschädigung bei der privaten Unfallversicherung

 

  • Strahlen

  • Infektionen

  • Vergiftungen

     

Teilausschlüsse bei der privaten Unfallversicherung:

 

  • Bandscheibenvorfälle, innere Blutungen und Gehirnblutungen

  • Bauch- und Unterleibsbrüche

     

Psychische Reaktionen bei der privaten Unfallversicherung:

 

  • Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (Trauma)

 

Weitere Leistungsmerkmale sowie Ausschlüsse und Vertragsbausteine zeigen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch

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