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Invaliditätsleistung
Definition:

 

Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität).

Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie vorraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung  des Zustandes nicht erwartet werden kann.

Art und Höhe der Leistung

Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.

Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:

Weitere Leistungsmerkmale sowie Ausschlüsse und Vertragsbausteine zeigen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch

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