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Versicherung

Versicherungsfälle




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Einfacher Versicherungsfall
Gedehnter Versicherungsfall
Nach einem einfachen Versicherungsfall ist meistens die Pflicht des Versicherers zur Erbringung einer einmaligen Versicherungsleistung bestimmt. Fortdauernde Behandlungen werden als gedehnten Versicherungsfall definiert.
Wesensmerkmal eines gedehnten Versicherungsfalles ist nicht sein schrittweises Eintreten,
sondern die Fortdauer des bereits mit seinem Eintritt geschaffenen Zustandes über einen - mehr oder weniger langen - Zeitraum,
sofern diese Fortdauer nicht nur bestimmend ist für die Pflicht des Versicherers zur Erbringung einer einmaligen Versicherungsleistung, sondern deren Umfang im Einzelfall erst bestimmt.



Weitere Leistungsmerkmale sowie Ausschlüsse und Vertragsbausteine zeigen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch
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