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Besonderheiten Kinder- und Senioren Unfallversicherung
Vorraussetzung für die Leistung:

Besonderheiten Kinder- und Senioren Unfallversicherung:

 

Neugeborenen-Vorsorge

 

Für Neugeborene leibliche Kinder der versicherten Person gewähren wir für drei Monate nach Vollendung der Geburt beitragsfreien Versicherungsschutz.

Dieser Schutz verlängert sich um weitere drei Monate, wenn Sie die Geburt während der ersten drei Monate anzeigen.

 

 

Wahlrecht in den Erwachsenentarif ab dem 18. Lebensjahr:

 

 

  • Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen

    entsprechend

  • Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen

    entsprechend höheren Beitrag

    Senioren sind besonderen Unfallrisiken ausgesetzt:

Im Alter nimmt die Reaktions- und Koordinationsfähigkeit ab, gleichzeitig verläuft die Heilung von Verletzungen langsamer.

Des Weiteren haben Sie im Ruhestand keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz mehr, den sie im Arbeitsleben zumindest während der Arbeitszeit und auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit genossen haben.

 

 

Senioren-Unfallversicherung

 

 

  • Invaliditätsleistung

  • lebenslange monatliche Unfall-Rente

  • Krankenhaustagegeld

 

 

Besondere Leistungen:

 

Assistance-Pauschale

 

Ältere Menschen bekommen Hilfeleistungen geboten, so dass sie den Alltag zu Hause in der Zeit unmittelbar nach einem Unfall bewältigen können.

Das Angebot an Hilfs- und Pflegeleistungen ist vielfältig und geht von der eigenen Pflege über die Pflege eines Angehörigen bis hin zur Erledigung von Einkäufen oder der Reinigungen der Wohnung.

Gezahlt wird für schwerwiegende Unfallfolgen, die zu einer Pflegestufe im Sinn der sozialen Pflegeversicherung geführt haben und bei Knochenbrüchen.

Verischerte Leistungen werden auch erbracht, wenn das Ergebnis durch einen Herzinfarkt und Schlaganfall ausgelöst wurde.

 

Erweiterter Unfallbegriff

 

Bestimmte Gesundheitsschäden sind unabhängig von der Frage versichert, ob sie durch einen Unfall verursacht wurden oder nicht.

 

Beispiel: Oberschenkelhalsbruch

 

Viele Versicherer zahlen auch dann, wenn es ein sogenannter „Spontanbruch“ ohne äußere Einwirkung war.

 

Weitere Leistungsmerkmale sowie Ausschlüsse und Vertragsbausteine zeigen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch

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