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Die gesetzliche

Unfallversicherung

Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung
 

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach dem Eintritt dieser Versicherungsfälle die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit der Versicherten „mit allen geeigneten Mitteln“ wiederherzustellen

Weitere Leistungsmerkmale sowie Ausschlüsse und Vertragsbausteine zeigen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch

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